Wege zum Amateurfunk
von Prof. Dr. Wolfgang Manz, DJ3EO
Entdeckung der Kurzwelle
Der Kurzwellenhörer
Funkamateure im KW-Radio
BFO und SSB
Übertragung von Bild und Schrift
Jedermann CB- und LPD-Geräte
CB-Funk und seine Grenzen
Kein Basteln, Selbstbau oder Umbau
Amateurfunk macht's möglich
Die Hürde Amateurfunkprüfung
Amateurfunkzeugnis – was bedeutet das?
Vorbereitung auf die Prüfung
Ausbildungsfunkbetrieb
Amateurfunkkurse
Literatur und Arbeitsmittel für Amateurfunkkurse
Entdeckung der Kurzwelle 
Auch im Zeitalter des Satellitenfunks hat das Kurzwellenhören nichts von seiner Faszination verloren. Funkamateure entdeckten bei ihren technischen Versuchen mit dem neuen Medium FUNK zu Beginn des vorigen Jahrhunderts die weltumspannenden Reichweiten der Funkwellen zwischen 160 m und 10 m Wellenlänge. In den 20er und 30er Jahren zogen die nationalen Rundfunkdienste nach und errichteten wegen der globalen Reichweiten ihren Auslandsrundfunk auf der Kurzwelle.
Der Kurzwellenhörer 
Jeder Rundfunkempfänger mit Kurzwellenteil vermittelt seitdem das aufregende Abenteuer des weltweiten Abhören der Auslandsaussendungen. Passionierte Kurzwellenhörer -Short Wave Listener- oder -SWL- genannt, schicken Empfangsberichte an die Rundfunkstationen und erhalten dafür bunte Bestätigungskarten aus allen Erdteilen, sogenannte QSL-Karten, die sie sammeln.
Funkamateure im KW-Radio 
Auch die Funkamateure waren bis in die 50er Jahre mit normalen Rundfunkempfängern neben den Rundfunksendern im 40 m- und 20 m-Band zu hören. Auch sie bestätigen Empfangsberichte mit individuellen QSL-Karten, wenn man als SWL seine Hörberichte an sie schickt oder über den Vermittlungsdienst des Deutschen Amateur Radio Clubs an die Amateurfunkstationen versenden läßt.
BFO und SSB 
Heute kann man die Funkamateure nicht mehr so ohne weiteres mit einen einfachen Rundfunkgerät empfangen. Funkamateure benutzen nämlich im Kurzwellebereich ein anderes Übertragungsverfahren als die Rundfunksender: ein Verfahren, das bei gleicher Reichweite Energie spart und eine geringere Bandbreite für den Übertragungskanal benötigt, so daß mehr Stationen in die schmalen Amateurfunkbänder passen.
Um mir einem handelsüblichen Weltempfänger Amateurfunkstationen zu empfangen, muß das Gerät über einen zusätzlichen Oszillator verfügen, dem zuschaltbaren BFO oder mit einem Synchrondemodulator ausgestattet sein. Beide ermöglichen bei Kurzwellenempfang wahlweise den Empfang des oberen oder unteren Seitenbandes und machen die Aussendungen der Funkamateure wieder hörbar. Man nennt diese Sende- und Empfangsart „SSB“ (Single-Side-Band), das englische Kürzel für Einseitenband.
Wer sich als Kurzwellenhörer am Amateurfunk beteiligen möchte, muß sich bei der Auswahl seines Empfängers gut beraten lassen. Dann aber kann er Tag und Nacht auf den klassischen Amateurfunkbändern (80 m, 40 m, 30 m, 20 m, 18 m, 15 m, 12 m, und 10 m) den Funksprechverkehr der Funkamateure abhören.
Übertragung von Bild und Schrift 
Auf den dem Amateurfunkdienst zugewiesenen Bändern (30 m-, 18 m-, 12 m-Band) wird überwiegend Telegraphieverkehr mit Morsezeichen gemacht. Doch auch die Übertragung von Bildern und Texten per Funk (Funkfernschreiben oder RTTY (Radio-Teletype), Bildübertragung als Fax und SSTV (Slow-Scan-Television) sind hier zu finden., Diese Betriebsarten machen Zusatzgeräte erforderlich, um die Übertragung lesbar zu machen. Im Zeitalter des Personal-Computers gibt es aber verschiedene Softwarepakete, die diese Entschlüsselung vornehmen. Hier bietet sich den neugierigen Zuhörer/Zuschauer ein faszinierendes Betätigungsfeld, indem er sich auch ohne Lizenz betätigen kann, denn alle Amateursendungen sind „CQ“, dh Sendungen „an Alle“. Sie dürfen, wie Rundfunksendungen von Jedermann empfangen werden.
Jedermann CB- und LPD-Geräte 
Selber senden auf Kurzwelle und UKW, das geht mit Amateurfunklizenz, aber auch ohne Lizenz. Letzteres natürlich nur im CB-Funk im Citizen Band, als „Bürgerfunk“ oder „Jedermannfunk“ zu übersetzen. Im Amtsdeutsch wird es ganz korrekt als „Privater Nahbereichsfunk mit Sprechanlagen kleiner Leistung“ bezeichnet. Ebenso darf man mit den seit kurzen zugelassenen Handsprechfunkgeräten kleinster Leistung (LPD – Low Power Devices) im 70 cm-Band Sprechfunk durchführen. Die zugelassenen Kanäle liegen aber im ISM-Bereich (industrielle, wissenschaftliche und medizinische Anwendungen) des 70 cm-Amateurfunkbandes. Man muß daher, vor allem in Ballungsgebieten, mit erheblichen Störungen durch medizinische Therapiegeräte, HF-Schweißgeräte, Fernsteueranlagen aller Art rechnen.
CB-Funk und seine Grenzen 
Wer sich als CB-Funker im 27 MHz-Band versucht hat, kennt die besondere Faszination, die davon ausgeht, daß man nach einem allgemeinen Anruf mit einem bisher unbekannten Partner ins Gespräch kommt, oder sich in regelmäßigen Runden mit Gleichgesinnten trifft. Er lernt aber auch bald die Begrenzungen des Nahbereichsfunks kleiner Leistung kennen: in einer Großstadt reich es kaum bis zum anderen Ende. Selbst auf dem Lande ist die Reichweite auf 30 km bis 40 km begrenzt. Und da sich jedermann auch ohne die geringsten Vorkenntnisse hier betätigen darf, geht der Funkverkehr auch manchmal drunter und drüber. Ohne eine disziplinierte Betriebstechnik ist aber ein geordnetes Nebeneinander vieler Stationen im gleichen Kanal nicht möglich.
Kein Basteln, Selbstbau oder Umbau 
CB-Funkgeräte sind zwar für jedermann zu kaufen und dürfen ohne Anmeldung betrieben werden. Sie unterliegen aber auch erheblichen Einschränkungen: denn sie müssen postzugelassen sein, sind in der Sendeleistung auf 4 Watt beschränkt, nur auf wenigen Kanälen betriebbereit, und man darf sie baulich nicht verändern. Selbstbau und Umbau von Geräten mit Amateurfunkfrequenzen ist nur dem geprüften Funkamateuren gestattet.
Amateurfunk macht's möglich 
Und so schaut denn manch CB-Funkbegeisteter bald recht neidisch auf die staatlich geprüften Funkamateure und ihre Privilegien: höhere Sendeleistung bis 750 Watt, Richtantennen mit Gewinn, Benutzung von Bandsegmenten über den ganzen KW-Bereich von 160 m Wellenlänge bis zu 10 m, Betrieb von selbstgebauten oder umgebauten Geräten, ohne das eine Postzulassung erforderlich ist, vielfältige Betriebsarten vom Sprechfunk über Morsen bis zu Bild- und Datenfunkverkehr, Funkverkehr über eigene Amateurfunksatelliten, Experimentiermöglichkeiten auf den höheren Frequenzen im VHF, UHF- und SHF-Bereich.
Die Hürde Amateurfunkprüfung 
Nun, vor einen solchen Himmel haben die Götter den Schweiß einer Amateurfunkprüfung gesetzt. Diese „fachliche Prüfung für Funkamateure“ muß der am Amateurfunk interessierte vor einer Prüfungskommission der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post ablegen. Nach dieser Prüfung wird ihm ein offizielles und international registriertes Rufzeichen zugeteilt und das Amateurfunkzeugnis ausgehändigt,. Dann gehört er zu den über 80.000 Amateurfunkstellen in der Bundesrepublik und kann mit den über zwei Millionen Funkamateuren aller Herren Länder Kontakt aufnehmen.
Amateurfunkzeugnis – was bedeutet das? 
Internationale Vorschriften
Der Amateurfunkdienst ist ein international anerkannter Funkdienst technisch-experimenteller Art, der von technisch interessierten Laien, eben „Amateuren“ ausgeübt wird. Nach der „Vollzugsordnung für den Funkdienst als Anhang zum internationalen Fernmeldevertrag“, der „VO-Funk“, können die nationalen Fernmeldebehörden Amateurfunkzeugnisse an Einzelpersonen vergeben, wenn diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So ist der Amateurfunk weltweit geregelt.
Morsekenntnis für Kurzwellenfunk
Für die höchste Zeugnisklasse schreibt die VO Funk beispielsweise vor: “Jede Person, die für die Bedienung der Geräte einer Amateurfunkstelle eine Genehmigung erhalten möchte, muß die Fertigkeit fehlerfreier Handabgabe und fehlerfreier Höraufnahme von Texten in Morseschrift nachweisen. Die betreffenden Verwaltungen können jedoch auf die Anwendung dieser Bestimmungen bei Funkstellen verzichten, die ausschließlich Frequenzen oberhalb 30 MHz benutzen“. Demnächst wird auf die Kenntnis der Morsezeichen als Zugangsvoraussetzung zur Kurzwelle verzichtet, wodurch der Telegraphiefunk aber sicher seine Liebhaber behalten wird. Die zu erzielenden Reichweiten sind beim Morsen eben, bedingt durch die geringe Bandbreite, erheblich größer als beim Sprechfunk.
Zeugnisklassen
So gibt es in den meisten Ländern mindestens zwei Klassen: Klasse 1 für alle Amateurfunkbänder einschließlich der Kurzwellenbereiche und Klasse 2 nur für UKW und höhere Frequenzbereiche. Für diese Klasse muß man keine Morsekenntnisse nachweisen. In der Bundesrepublik gibt es drei Zeugnisklassen, die Klassen 1, 2 und 3. Die Klasse 1 ist die große Genehmigungsklasse, in der man mit der maximal zugelassenen Sendeleistung von 750 Watt auf allen Amateurfunkbändern senden darf. Mit der Zeugnisklasse 2 darf man mit verringerter Leistung auf allen UKW- und höherfrequenten Amateurfunk-bändern senden.Die Zeugnisklasse 3 (sog. Einsteigerklasse) berechtigt zur Teilnahme am Amateurfunkbetrieb mit einer Sendeleistung kleiner als 10 Watt EIRP im 70 cm- und 2 m- Band.
Prüfungsanforderungen
Für alle drei Zeugnisklassen muß man in der Lizenzprüfung Kenntnisse der Elektronik, der Hochfrequenztechnik bei Sendern und Empfängern, der Antennentechnik, der Wellenausbreitung, der elektromagnetischen Verträglichkeit uä nachweisen. Ferner werden Kenntnisse der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und Vorschriften (VO Funk, Amateurfunkgesetz mit Amateurfunkverordnung usw) und Nachweis “Betrieblicher Kenntnisse“ ver- langt (internationale Abkürzungen, Kenntnis der Frequenz-Zuweisungen und Bandgrenzen, Abwicklung des Funkverkehrs usw). Die Anforderungen in den Prüfungsteilen Technik, betriebliche Kenntnisse und Kenntnisse von Vorschriften sind für die Klassen 1 und 2 gleich. Für die Klasse 3 werden lediglich Grundkenntnisse verlangt, bei der Klasse 1 kommt zusätzlich die Morseprüfung dazu.
Gesetzliche Grundlagen
Seit dem 28.06.1997 ist das neue Amateurfunkgesetz (AFuG) in Kraft. Die weitergehenden Ausführungsbestimmungen sind in der Amateurfunkverordnung (AFuV) vom 23.12.1997 enthalten. Weiterhin hat noch ein Teilbereich der alten DV-AFuG und zwar die Anlage 1 mit den Frequenzbereichen, Sendeleistungen und Sendearten voraussichtlich solange Geltung bis der neue Frequenznutzungsplan erstellt ist.
Vorbereitung auf die Prüfung 
Wichtige Drucksachen
Zur Vorbereitung auf die Prüfung eignen sich vor allem die gesetzlichen Grundlagen (AFuG, AFuV, DV-AFuG), da in ihnen die Kenntnisse, die für die Prüfung erforderlich sind, festgeschrieben sind.
Seit dem 13.05.1998 gibt es bei der Reg-TP den Fragen- und Antwortenkatalog für die Zeugnisklasse 3. Die 2. Auflage ist seit April 1999 als Druckwerk erhältlich. Der Fragenkatalog kann zum Preis von 10,- DM zzgl Versandkosten bei der Reg-TP oder im Fachhandel bestellt werden. Geprüft wird bei der Kasse 3 im Multiple-choice-Verfahren. In der neuen Auflage des Kataloges sind auch die verwendeten Falschantworten enthalten.
Nach Auskunft der Reg-TP wird der neue Fragen- und Antwortenkatalog für die Amateurfunkzeugnis Klassen 1 und 2 im Sommer 1999 erscheinen. Vorgesehen ist darüber hinaus eine Übergangsphase von ca. 3 Monaten nach Herausgabe des Kataloges, bis dieser zur Anwendung kommt. Erst nach dieser Übergangsfrist wird folglich nach dem Katalog für die Klasse 1/2 sowie im Multiple-choice-Verfahren geprüft. Bis zu diesem Termin wird noch der alte “Fragen- und Antwortenkatalog" für die Klasse 1/2 angewendet, wobei die Fragen, die sich nicht mehr mit dem neuen Amateurfunkrecht vereinbaren lassen, nicht mehr verwendet werden.
Betriebliche Kenntnisse
Hierzu gehören z. B. die Kenntnisse der Landeskenner, das sind die international vereinbarten Buchstaben/Ziffern-Kombinationen, mit denen jedes Rufzeichen einer Funkstation beginnt. Für Deutschland sind dies z. B. DL, für Großbritannien G, Frankreich F, für die Niederlande PA usw. Wer als Kurzwellenhörer aktiv war, hat viele der geforderten Landeskenner schon nebenher gelernt: der völlige Neuling muß hier einige „Vokabeln“ lernen.
Technische Kenntnisse
Dieses Prüfungsgebiet ist für die meisten das schwierigste, weil man hier mit dem Auswendiglernen meistens nicht weiterkommt, sondern physikalische Zusammenhänge, z.B. elektromagnetische Schwingungen und technische Abläufe, wie z.B. das Blockschaltbild eines Sende-Empfängers und die Funktion einzelner Stufen verstanden haben muß. Auch Fachrechnen ist gefragt.
Gut dran ist, wer entsprechende Kenntnisse schon in seiner beruflichen Ausbildung erworben hat. Aber es gibt viele hilfsbereite Funkamateure, die dem technischen Laien und Anfänger gerne hilfreich zu Seite stehen. Und es gibt Lehrbücher zum Amateurfunk. Man kann sich mit diesen Hilfen durchaus auch im Selbststudium auf die Prüfung vorbereiten, aber das ist nicht der Regelfall. Amateurfunkkurse werden zahlreich angeboten. Man sollte davon auch Gebrauch machen, denn in der Gruppe lernt man besser!
Kenntnisse von Vorschriften
Auch hier ist mehr als nur Auswendiglernen der Vorschriften gefragt: es geht um den Sinn und Zweck der einschlägigen Bestimmungen. Welche Rechte hat der geprüfte Funkamateur? Welche Auflagen und Bestimmungen muß er einhalten?
Ausbildungsfunkbetrieb 
Mit dem neuen Amateurfunkgesetz und der Amateurfunkverordnung ist die Möglichkeit zum Ausbildungsfunkbetrieb eröffnet. Der Ausbildungsfunkbetrieb ist Personen, die nicht Inhaber eines entsprechenden Amateurfunkzeugnisses sind, unter unmittelbarer Anleitung und Aufsicht eines zur Teilnahme am Amateurfunkdienst berechtigten Funkamateurs mit Ausbildungsrufzeichen gestaltet. Der Ausbildungsfunkbetrieb darf nur im Umfang der Klasse des Amateurfunkzeugnisses des ausbildenden Funkamateurs durchgeführt werden.Der Ausbildungsfunkbetrieb dient der freiwilligen praktischen Vorbereitung auf das Ablegen der fachlichen Prüfung für Funkamateure.
Das neue AFuG 97 enthält auch keine Altersbeschränkung als Zulassungsvoraussetzung mehr, so daß in Zukunft verstärkt Jugendliche und Schüler für den Amateurfunk interessiert werden können.
Amateurfunkkurse 
Es gibt viele Arten von Amateurfunkkursen. Es gibt private Kurse, öffentliche Kurse,Angebote kommerzieller Art.
Kurse in Ortsverbänden des DARC
In der Bundesrepublik gibt es ca. 1050 Ortsverbände des Deutschen Amateur-Radio-Clubs. Hier werden bei Bedarf für die Clubmitglieder und solche, die es werden wollen, Amateurfunklehrgänge in kleinen Gruppen angeboten, die wöchentlich ein- bis zweimal über ein halbes oder dreiviertel Jahr stattfinden. Danach kann man sich zur Prüfung anmelden.
Überregionale Kurse des Ausbildungsreferats des DARC eV.
Auf Länderebene werden jährlich mehrere Kornpaktkurse angeboten, in denen man in seinem Urlaub in drei Wochen intensiver Schulung buchstäblich von morgens bis abends auf die Prüfung vorbereitet wird. Die Prüfungskommission kommt am Ende eines solchen Kurses ins Haus, und der ganze Kurs macht seine Prüfung. Viele Funkfreundschaften unter den Teilnehmern eines solchen Kurses sind als Nebenergebnis zur Amateurfunkzeugnis schon dabei herausgekommen.
Wann und wo solche Kurse in den Ortsverbänden stattfinden, und wie man sich zu den Kompaktkursen anmelden kann, darüber gibt die Geschäftsstelle des DARC eV Auskunft: Deutscher Amateur- Radio-Club eV, Lindenallee 4, D-34225 Baunatal, Tel: 0561-949880.
Kurse an Volkshochschulen
Auch die Volkshochschulen bieten regelmäßig Amateurfunkkurse an, die meist zwei bis drei Trimester dauern und für Anfänger und Fortgeschrittene angeboten werden. Sie vermitteln zumeist die technischen Kenntnisse aber auch die betrieblichen Kenntnisse und Kenntnisse der Vorschriften. Und für die Interessenten an einer Zeugnisklasse 1 bieten sie auch Morsekurse an.
Fernkurse
Es werden auch Fernkurse angeboten, die interessant sind für jene, die aus beruflichen Gründen nicht regelmäßig an Kursen teilnehmen können. Informationen erteilt einmal die “Fernschule Bremen, Abt. 002, Postfach 2161, D-26192 Großenkneten“ und das “Christiani-Institut für Aus- und Weiterbildung, Hermann-Hesse Weg 2, D-78464 Konstanz.
Literatur und Arbeitsmittel für Amateurfunkkurse 
Auf eine wichtige Informationsquelle wurde bereits hingewiesen: auf den Fragenkatalog “Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure".
Die wichtigste Unterlage ist der Fragenkatalog. Alle Fragen, die bei Amateurfunkprüfungen gestellt werden, sind Stichproben aus diesem Fragen- und Antwortenkatalog (1). Dieser Prüfungsstoff ist zwischenzeitlich als Mulitmedia-Lernprogramm auf Diskette oder CD-ROM vom DARC-Verlag unter der Bezeichnung ‘WDARC‘ erhältlich.
Einige Lehrbücher sollen noch kurz vorgestellt werden. Das Buch von Cuno (2) eignet sich gut für das Selbststudium, wenn die Teilnehmer einige Vorkenntnisse in Technik haben. Es ist das preiswerteste Buch.
Weniger für die Vorbereitung auf die Amateurfunkprüfung geeignet, sondern mehr als Nachschlagewerk für die ersten Schritte nach der Prüfung entwickelt, ist das Buch von Röll (3) zu empfehlen.
Eine gute Einführung in die Betriebstechnik (vor allem Abkürzungen, Q-Gruppen usw.) findet sich in der DARC-Buchreihe Band 3: CW-Manual (4). Die Bände 1 und 2 enthalten mehr als in der Prüfung verlangt wird; sind also als Vorbereitungslektüre für die Kursleiter besser geeignet. Unerläßlich für den Kursleiter sind die Ausbildungsunterlagen des DARC (5). Sie enthalten einen systematischen Lehrplan mit Stundenentwürfen, Vorschlägen für Demonstrationen und Kopiervorlagen für die Erstellung von Arbeitsblättern oder Projektionsvorlagen (Folien für Tafelschreiber).
Weitere Medien (Morseübungskassetten und -programme. Lernprogramm Betriebstechnik, Fragenkatalog als ASCII-Files) sind beim DARC Verlag erhältlich (1).
Der Kontakt zu Funkamateuren ist aber die wichtigste Hilfe bei der Prüfungsvorbereitung. Die Anschrift des nächstgelegenen Ortsverbandes des DARC erfahren Sie über die Geschäftsstelle des DARC eV., Lindenallee 4, D-34225 Baunatal, Tel. 05 61-94 98 80.
Bezugsquelle für nachstehende Literatur ist: DARC-Verlags GmbH, Lindenallee 6, D-34225 Baunatal, Tel 0561-94988-73.
1.) “Fragen und Antworten zur fachlichen Prüfung für Funkamateure“, Postamt Marburg.
2.) Hans H. Cuno: Vorbereitung auf die Lizenzprüfung.
3.) Dr. Ludwig Böll: Faszination Amateurfunk. Von der Lizenzprüfung zum weltweiten Funkverkehr. München 1990
4.) DARC-Buchreihe:
Band 1: Einstieg in die Amateurfunktechnik, Teil A (K.H. Hille, DL1VU)
Band 2: Einstieg in die Amateurfunktechnik, Teil B (Karl. H. Hille, DL1VU)
Band 3: CW-Manual (Autorenteam AGCW)
5). Jugend- und Ausbildungsreferat des DARC (Hrsg.): Ausbildungsunterlagen des DARC. Baunatal 1989
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